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Leistungen der Pflegekasse

Finanzielle Entlastung für die 24h-Betreuung*

Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen für pflegebedürftige Personen an, die im häuslichen Umfeld betreut werden. Die folgenden Informationen bieten Ihnen eine erste Übersicht. Gerne stehen wir Ihnen persönlich beratend zur Seite.

Pflegegeld:

Pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses Geld wird monatlich ausgezahlt und kann zur Finanzierung der häuslichen Pflege verwendet werden. Die genaue Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

 

 

 

Pflegesachleistungen:

Die Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für professionelle Pflegedienste, die im häuslichen Umfeld erbracht werden. Die Pflegesachleistungen umfassen beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.

Verhinderungspflege:

Sind Menschen vorübergehend verhindert, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege:

Wenn eine vorübergehende stationäre Pflege erforderlich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Kurzzeitpflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht.

Tages- und Nachtpflege:

Die Pflegekasse beteiligt sich auch an den Kosten für Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen. Diese Leistung ermöglicht es der pflegebedürftigen Person, tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung betreut zu werden, während die Pflegeperson entlastet wird.

Wohnraumanpassung:

Falls Anpassungen im häuslichen Umfeld notwendig sind, um die Selbstständigkeit und Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten, kann die Pflegekasse finanzielle Unterstützung für bauliche Maßnahmen wie den Einbau von Haltegriffen, den Umbau des Badezimmers oder den barrierefreien Zugang gewähren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Leistungen und Voraussetzungen je nach individuellem Pflegegrad und den festgestellten Pflegebedürfnissen variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einer Beratungsstelle für Pflege zu informieren, um detaillierte Auskünfte zu erhalten und die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.

Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden sowie den neuen Pflegesätzen finden Sie unter der Seite des Gesundheitsministeriums.
Diese Beispielrechnung der monatlichen Kosten und Zuschüsse soll Ihnen als Orientierung für Ihre monatliche Belastung dienen. Hierbei sind alle anfallenden Kosten und mögliche Vergünstigungen nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 (2017) enthalten.

Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der 24 Stunden Betreuung*. Die genaue Höhe der Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen.

In den Betreuungskosten sind die Kosten für Personalakquise, Beratung, Vermittlung, Steuern, Sozialversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Organisation der An- und Abreise, Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft (z.B. Urlaub, Krankheit) bereits enthalten.

 

* Die Bezeichnung „24 Stundenbetreuung“ kann zu Missverständnissen führen, da sie nicht wörtlich be­deutet, dass die Betreuungskraft ununterbrochen 24 Stunden am Tag arbeitet. Es werden klare Arbeitszeit­regelungen vereinbart, um sicherzustellen, dass sie den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.