Leistungen der Betreuungskraft
Zu den vereinbarten Tätigkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität der zu betreuenden Person gehören im Einzelnen:
1. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung
- Die Zubereitung von Speisen
- Das alltägliche Geschirr-Spülen
- Das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Das Aufrechterhalten der Sauberkeit und Ordnung in den benutzten Zimmern/Räumen der zu betreuenden Person (Garage, Heizräume, Keller, Speicher sowie Tätigkeiten in Außengebäuden sind ausgeschlossen und bedürfen der Zustimmung des Dienstleisters. Das gleiche gilt für das Fensterputzen.)
- Die Pflege der Zimmerpflanzen
2. Im Bereich des Ausübens alltäglicher Aktivitäten:
- Die Begleitung bei Spaziergängen
- Die Unterstützung beim Ausüben von Hobbys und Freizeitbeschäftigungen
- Die Begleitung zu Kulturveranstaltungen (Kino, Konzerte, Familienfeste)
3. Im Bereich der Grundpflege:
- Die Körperpflege (u.a. Waschen/Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)
- Das Mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
- Die Mobilität (u.a. einfache Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, ggf. Unterstützung beim Gehen/Stehen/Treppensteigen)
- Die Begleitung bei Arztbesuchen
Ausdrücklich ausgenommen von den Leistungen sind insbesondere Garten-, professionelle Reinigungs-Dienstleistungen, Schneeräumung, Heizen in Öfen und Kaminen, Feldarbeiten sowie medizinische Behandlungspflege
(wie zum Beispiel Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe, etc.).
Leistungen der Pflegekraft:
Haushaltshilfe
Verköstigung
Mobilität
Körperpflege
Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehört neben den Grundpflegerischen Leistungen, wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Mobilisation und Aktivierung, Lagerung und Inkontinenzversorgung auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Dabei unterstützen die durch Tempores vermittelten Betreuungskräfte Sie und Ihre Angehörigen bei der Haushaltsführung mit den dazugehörigen Reinigungsarbeiten im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie kochen, bereiten Speisen zu und erledigen für den Haushalt der Senioren anfallende Einkäufe.
Gleichzeitig ist das Betreuungspersonal eine Stütze bei der Strukturierung und Organisation des Tagesablaufes, sie stellen eine Tagesstruktur sicher, was gerade bei Demenzpatienten eine große Entlastung im Tagesverlauf ist.
Das Betreuungspersonal wohnt gemeinsam mit den zu betreuenden Personen im Haushalt. Dabei sind Kost und Logis frei. Dem Pflegepersonal steht unter anderem ein abschließbares Zimmer, Zugang zu sanitären Einrichtungen und Internet/ W-Lan zu.
So kann eine Betreuerin/ ein Betreuer neben einer unverzichtbaren Hilfe im Alltag auch ein wichtiger Partner im sozialen Umfeld an der Seite der Senioren werden.
Die 24-Stunden-Betreuung* des Pflegebedürftigen erfolgt in der Regel durch zwei Pflegekräfte, die im Wechselzyklus von etwa 4-8 Wochen eingesetzt werden. Auch längere Einsätze über mehrere Monate sind möglich.
* Die Bezeichnung „24 Stundenbetreuung“ kann zu Missverständnissen führen, da sie nicht wörtlich bedeutet, dass die Betreuungskraft ununterbrochen 24 Stunden am Tag arbeitet. Es werden klare Arbeitszeitregelungen vereinbart, um sicherzustellen, dass sie den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.