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Barrierefreies Wohnen

1. Umbaumaßnahmen im Wohnbereich: Der Staat kann finanzielle Zuschüsse für Umbaumaßnahmen gewähren, um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise den Einbau von Rampen, die Verbreiterung von Türen, den barrierefreien Zugang zum Badezimmer oder die Anpassung von Treppen. Die genaue Höhe der Zuschüsse variiert je nach individueller Situation und kann bis zu 6.250 Euro betragen. Die gesetzliche Grundlage ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455 und 159).

2. Schwellenrampen und Aufzüge: Für den Einbau von Schwellenrampen oder Aufzügen in Wohngebäuden können ebenfalls Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann bis zu 10.000 Euro betragen. Die gesetzliche Grundlage ist ebenfalls das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW.

3. Pflegehilfsmittel: Wie bereits zuvor erwähnt, können bestimmte Pflegehilfsmittel auch vom Staat bezuschusst werden, um das barrierefreie Leben zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Pflegehilfsmittel für die Körperpflege, Bettschutzeinlagen und Inkontinenzartikel.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und die tatsächlichen Zuschüsse und Bedingungen von verschiedenen Faktoren abhängen. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Pflegekassen, der KfW oder einem Beratungsdienst für Pflege und barrierefreies Wohnen zu erkundigen, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.